Bür­ger­be­geh­ren gegen Brief­ver­teil­zen­trum unzulässig

06 Okt 2020

Das Bür­ger­be­geh­ren gegen die Ansied­lung des Brief­ver­teil­zen­trums im Ger­me­rin­ger Nor­den ist unzu­läs­sig. Dies hat der Stadt­rat nach ein­ge­hen­der, teils hit­zi­ger Dis­kus­si­on auf Grund­la­ge eines extern erhol­ten Rechts­gut­ach­ten festgestellt. 

Lesen Sie hier­zu den Rede­bei­trag unse­res Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den aus der Stadt­rats­sit­zung vom 06.10.2020:

Archi­ve