Bürgerbegehren gegen Briefverteilzentrum unzulässig
Das Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung des Briefverteilzentrums im Germeringer Norden ist unzulässig. Dies hat der Stadtrat nach eingehender, teils hitziger Diskussion auf Grundlage eines extern erholten Rechtsgutachten festgestellt.
Lesen Sie hierzu den Redebeitrag unseres Fraktionsvorsitzenden aus der Stadtratssitzung vom 06.10.2020: